IHR WEG ZUM WERTGUTACHTEN  —  Immobilienbewertung in Münster, Münsterland und Umgebung



Ich begleite Sie rund um das Thema Immobilienbewertung


Immobilien werden von Menschen bewohnt, genutzt - verkauft, gekauft, geerbt oder auch verschenkt. Hinter jeder Immobilie stehen Menschen, Geschichten und wichtige  Entscheidungen.

 

Und deshalb steht man irgendwann vor der Frage:

Was ist mein Grundstück, mein Haus oder meine Wohnung eigentlich wert?

 

Mein Ziel als Architektin und Diplom-Sachverständige (DIA) für Immobilienbewertung mit Sitz in Münster ist es daher, Ihnen klare Entscheidungen zu ermöglichen.

 

Der WEG ZUM WERT ist auf vielfältige Weise möglich, zum Beispiel:



Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024

(Wohn- und Gewerbeimmobilien)


Daniela Lange - Sachverständige für Immobilienbewertung in Münster

Anlässe für eine Immobilienbewertung und daher ein Grund mich zu kontaktieren sind u.a.:

  • eine geplante Veräußerung
  • ein geplanter Ankauf
  • eine Vermögensaufstellung für private oder betriebliche Zwecke
  • eine Erbauseinandersetzung im Rahmen einer Erbschaft
  • eine Ehescheidung
  • steuerliche Zwecke, z.B. im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung
  • Nachweis einer niedrigeren Restnutzungsdauer zur Erhöhung der Abschreibung
  • Festsetzung einer Miete


Als Diplom-Sachverständige (DIA) erstelle ich Verkehrswertgutachten für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.

 

Ich ermittle unabhängig und parteilos den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie und erstelle professionelle Immobiliengutachten, die auch bei Gerichten und Finanzämtern anerkannt sind.

 

Meine Gutachten werden unter Berücksichtigung der normierten Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren) und der allgemein gültigen gesetzlichen Vorgaben, wie die des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), angefertigt.

 

Sie als Kunde haben den Anspruch, den ermittelten Wert lückenlos zu verstehen.

 

Meine Aufgabe ist es, dies zu ermöglichen.

 

Sinn und Zweck meiner Arbeit ist, dass alle Schlussfolgerungen im Gutachten für den Nichtfachmann nachvollziehbar und plausibel sind.

 

 

Liegt Ihr Fokus auf dem Endergebnis und ist eine Verwendung für das Finanzamt oder Gericht nicht vorgesehen, berate ich Sie gerne, ob für Ihre Entscheidungsfindung eine Kurzbewertung in Frage kommt.


Auch unabhängig von einer Immobilienbewertung oder einem Verkehrswertgutachten gibt es viele Fragen rund um das Thema Immobilien.

 

Sprechen Sie mich gerne an.