Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch ist die gängigste und auch vollständigste Form des Gutachtens für eine Immobilie. Es enthält alle zur Wertfindung erforderlichen Parameter, unter Beachtung der hierzulande gültigen Wertermittlungsrichtlinien.
Es bietet Ihnen die umfassendste rechtliche Sicherheit.
Die Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten sind umfassend und geregelt. Es weist daher einen bestimmten Inhalt, Aufbau und Umfang auf.
Die Erstellung einer Kurzbewertung unterscheidet sich vom Verkehrswertgutachten in seiner geringeren Ausführlichkeit und entspricht so gesehen einer Kurzfassung. Es beinhaltet auch immer eine Besichtigung der Immobilie.
Kurzbewertungen erstelle ich für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen an.
Für andere Immobilienarten ist dies nach Absprache zielführend und möglich.
Sie möchten eine Eigentumswohnung oder ein Wohnhaus erwerben?
Eine zweite Meinung – weisungsfrei und sachverständig – ist hier angebracht.
Gerne begleite ich Sie zur Immobilienbesichtigung.
Egal ob Wohnimmobilie oder Gewerbeobjekt
– oft haben sich rund um die Immobilie über die Jahre beängstigende Papierberge angesammelt.
Es stellt sich die Frage: Ist das Immobilie oder kann das weg?
Insbesondere wenn des sich um ein Bestandsobjekt oder eine Erbschaft handelt.
Ich sichte Ihre Bau- und Immobilienunterlagen.
Auch unabhängig von einer Immobilienbewertung.